✨ Dürfen wir vorstellen: Mag.ª Beatrix Altendorfer – Sachbearbeiterin und Umsatzsteuer-Spezialistin in unserem Team in Graz.
Beatrix ist seit 2025 Teil der StyriCon Steuerberatung und bringt dabei langjährige Erfahrung aus der Steuerberatung mit.
Ihre Schwerpunkte liegen in der Umsatzsteuerberatung und der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, insbesondere im Bereich Vermietungen.
Was sie an ihrem Job besonders begeistert? 👉 Der langjährige Kontakt zu Klient*innen und die Erfolgserlebnisse, die sich auch nach intensiven und anspruchsvollen Recherchen einstellen.
Mit ihrem Rundum-Blick, ihrem juristischen Denken und ihrem Gespür für Zusammenhänge bringt Beatrix wertvolle Erfahrung in unser Team ein und denkt vernetzt und lösungsorientiert.
Wenn sie einmal nicht mit Zahlen beschäftigt ist, investiert sie ihre Zeit mit voller Leidenschaft in ihren Verein Nachhaltig in Graz und engagiert sich für nachhaltige Themen.
Und wer Beatrix kennt, weiß: Sie hat ein besonderes Faible für das geschriebene Wort, ist ein echter Rechtschreib-Nerd – und unser Nachhaltigkeits-Gewissen im Team.
Ihr Motto: „Jede:r kann einen Unterschied machen!“
Schön, dass du Teil unseres Teams bist, Beatrix! 💚
Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt viele Entscheidungen mit sich – und auch einige steuerliche Verpflichtungen, die oft unterschätzt werden. 🚀
Wichtig zu wissen: Du musst kein Steuerprofi sein. Aber du bist persönlich dafür verantwortlich, dass deine Abgaben korrekt berechnet und fristgerecht bezahlt werden.
Genau deshalb ist ein solides Basiswissen so entscheidend – und die Zusammenarbeit mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater von Anfang an empfehlenswert. 🤝
Bereits in der Gründungsphase kommt es zum ersten Kontakt mit dem Finanzamt. Innerhalb eines Monats musst du deinen Betrieb melden – meist über FinanzOnline oder gemeinsam mit deiner steuerlichen Vertretung.
Auf dieser Basis erhältst du deine Steuernummer und gegebenenfalls auch eine UID-Nummer. 📄
Ab diesem Zeitpunkt gelten klare Fristen: Vorauszahlungen für Einkommen- oder Körperschaftsteuer, regelmäßige Umsatzsteuermeldungen sowie die jährliche Steuererklärung gehören zu deinen laufenden Aufgaben.
Beschäftigst du Mitarbeiter:innen, kommen zusätzlich lohnabhängige Abgaben dazu.
Auch bei den Steuerarten selbst lohnt sich ein genauer Blick: Die Umsatzsteuer variiert je nach Leistung, während sich die Einkommensteuer nach deinem Gewinn richtet. Kapitalgesellschaften zahlen für ihren Gewinn die Körperschaftsteuer.
💡 Unser Tipp: Je früher du dich mit diesen Themen auseinandersetzt, desto sicherer und entspannter kannst du in deine Selbstständigkeit starten. Wenn du Fragen hast oder Unterstützung brauchst, sind wir gerne für dich da.
👉 Swipe und hol dir den Überblick für deinen erfolgreichen Start.
✨ Dürfen wir vorstellen: Sonja Lipp – Berufsanwärterin in unserem Team in Graz.
Sonja ist seit 2025 Teil der StyriCon Steuerberatung und unterstützt uns in der täglichen Arbeit vor allem bei Steuererklärungen, Bilanzierung und Buchhaltung für unsere Klient:innen.
Was sie an ihrem Job besonders begeistert? 👉 Dass Buchhaltung und Bilanzierung wie ein großes Puzzle sind – jedes Detail zählt und ergibt am Ende ein stimmiges Gesamtbild. Besonders spannend findet sie dabei, wie man durch Zahlen die Geschichten von Menschen und Unternehmen kennenlernt.
Mit ihrer positiven Einstellung, ihrem Teamgeist und ihrer Hands-on-Mentalität bringt Sonja wertvolle Impulse in unser Team ein und denkt stets lösungsorientiert.
Wenn sie einmal nicht mit Zahlen beschäftigt ist, findet sie den perfekten Ausgleich bei CrossFit, Laufen, Kochen, Zeit mit ihrer Familie oder auf der Turracher Höhe.
Und wer Sonja kennt, weiß: Sie packt an und denkt immer positiv.
Ihr Motto: „Veränderung ist unbequem, Stillstand ist keine Option!“
Gutscheine werden im Umsatzsteuerrecht unterschiedlich behandelt.
Je nach Art des Gutscheins entsteht die Umsatzsteuer entweder bereits bei der Ausstellung oder erst bei der Einlösung.
Seit 2019 unterscheidet das Umsatzsteuerrecht zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen.
Beim Einzweck-Gutschein steht bereits bei der Ausstellung fest, welche Leistung erbracht wird und welche Umsatzsteuer dafür anfällt. ➡️ Die Umsatzsteuer entsteht daher bereits beim Verkauf des Gutscheins.
Wird ein Einzweck-Gutschein von einem Unternehmer übertragen, gilt auch diese Übertragung bereits als Leistungserbringung, unabhängig davon, wann die tatsächliche Lieferung oder Dienstleistung erfolgt.
Beim Mehrzweck-Gutschein steht hingegen noch nicht eindeutig fest, welche Leistung später bezogen wird. ➡️ Die Umsatzsteuer entsteht deshalb erst bei der Einlösung des Gutscheins.
Rabattgutscheine werden steuerlich wiederum anders behandelt: Sie gelten nicht als Einzweck- oder Mehrzweck-Gutscheine, sondern führen bei der Einlösung lediglich zu einer Preisminderung der Leistung oder Lieferung.
In unserem Slide-Post haben wir die wichtigsten Unterschiede kurz zusammengefasst.
Viele Unternehmen glauben, dass eine Außenprüfung nur passiert, wenn etwas nicht stimmt.
Tatsächlich erfolgt die Auswahl oft automatisch über ein computergeneriertes System. Manchmal werden auch einfach Zeiträume geprüft, die lange nicht kontrolliert wurden. In anderen Fällen gibt es einen konkreten Anlass, etwa Ungereimtheiten in Steuererklärungen.
In der Praxis prüft das Finanzamt meist die letzten drei Jahre, für die bereits Steuererklärungen abgegeben oder Bescheide erlassen wurden. Während der Prüfung kann der Zeitraum aber auch auf ältere Jahre erweitert werden.
Der Prüfer meldet sich normalerweise mindestens eine Woche vorher an, meist telefonisch. Zu Beginn erhältst du einen offiziellen Prüfungsauftrag mit den geprüften Steuerarten, Zeiträumen sowie Datum und Uhrzeit des Prüfungsbeginns. 📄
Am Ende der Außenprüfung findet eine Schlussbesprechung statt. Danach wird ein Prüfungsbericht erstellt, der die Grundlage für mögliche berichtigte Steuerbescheide bildet. Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. ⚖️
Was würdest du als Erstes tun, wenn sich ein Prüfer bei dir meldet? Schreib es gerne in die Kommentare. 💬
✨ Dürfen wir vorstellen: Tamara Fras – Berufsanwärterin in unserem Team in Graz.
Tamara unterstützt unser Team im Rechnungswesen und arbeitet an unterschiedlichsten steuerlichen Themen und Projekten mit. Dabei bringt sie nicht nur Verlässlichkeit und Engagement mit, sondern auch einen abwechslungsreichen Blick auf neue Aufgaben.
Was sie an ihrem Job besonders begeistert? 👉 Die Vielfalt im Arbeitsalltag – vor allem spannende Projekte wie Umgründungen, bei denen immer wieder neue Fragestellungen und Herausforderungen auftauchen.
Mit ihrem Einsatz, ihrer Offenheit für neue Themen und ihrem lösungsorientierten Denken bringt Tamara wertvollen Input in unser Team ein.
Wenn sie einmal nicht mit steuerlichen Themen beschäftigt ist, findet sie den perfekten Ausgleich bei ihrem Engagement im Rettungsdienst oder bei Zeit mit Menschen, die ihr besonders wichtig sind.
Und wer Tamara kennt, weiß: Herausforderungen begegnet sie mit Motivation, Tatkraft und einer positiven Einstellung.
Die UID deines Geschäftspartners zu prüfen, kann steuerlich entscheidend sein – besonders bei Geschäften innerhalb der EU.
Unternehmen, die grenzüberschreitende Umsätze tätigen, benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID). Sie dient als Unternehmernachweis im EU-Geschäft und ist hier ein verpflichtendes Rechnungsmerkmal nach § 11 UStG.
Über das UID-Bestätigungsverfahren kannst du prüfen, ob die UID eines Geschäftspartners gültig ist. In der erweiterten Abfrage werden zusätzlich Name und Adresse des Unternehmens bestätigt. Die Überprüfung erfolgt über FinanzOnline oder über das EU-System MIAS.
Besonders wichtig ist die UID bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und grenzüberschreitenden Dienstleistungen, etwa im Reverse-Charge-Verfahren. Eine Überprüfung empfiehlt sich vor allem bei neuen Geschäftsbeziehungen, bei Gelegenheitskunden oder bei Zweifeln an den Angaben.
Wichtig: Eine gültige UID schützt nicht vor Scheinunternehmen. Deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzliche Register wie Firmenbuch, Gewerberegister oder die HFU-Liste zu prüfen.
👉 In den Slides erfährst du, wann eine UID-Abfrage sinnvoll ist und wie sie funktioniert.
Die Forschungsprämie wurde Ende 2025 durch eine Novelle der Forschungsprämien-Verordnung (FoPV) wesentlich angepasst.
Auslöser war eine Aussage des Verwaltungsgerichtshofs im September 2025, dass auch Aufwendungen mit einkommensteuerlichem Abzugsverbot - etwa sehr hohe Managergehälter - zur Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie gehören.
Die novellierte Fassung knüpft nun ausdrücklich an die steuerliche Gewinnermittlung an. Das bedeutet, dass nur steuerliche Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie bilden und daher auch die steuerlichen Abzugsverbote wieder für die Forschungsprämie gelten.
Neu ist außerdem ein Wahlrecht bei unmittelbaren Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter – bisher war unklar, ob der Aufwand entweder sofort oder über die AfA zu berücksichtigen ist.
Mit der Novelle wurden auch die Behandlung der marktnahen Forschung und experimentellen Entwicklung, sowie die Anforderungen der Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft neu geregelt.
Wichtig: Laut BMF-Info vom 23.01.2026 gilt für Forschungsprämien-Erstanträge und Änderungsanträge in der Zeit vom 05.11.2025 bis 17.12.2025, dass die steuerlichen Abzugsverbote für die Forschungsprämie nicht zur Anwendung (z. B. bei Angemessenheitsgrenzen für Pkw) gelangen.
👉 Swipe und erfahre, was sich bei der Forschungsprämie geändert hat.
✨ Dürfen wir vorstellen: Arnold Grünberger – Berufsanwärter in unserem Team in Graz.
Arnold unterstützt uns in der Sachbearbeitung vor allem bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Überschussrechnungen sowie bei der Aufbereitung steuerrechtlicher Fragestellungen.
Was ihn an seinem Job besonders begeistert? 👉 Die Vielfalt der Steuerfälle – vor allem spannende Rechtsrecherchen und neue, besondere Sachverhalte.
Mit Motivation, Flexibilität und kreativen Lösungsansätzen bringt Arnold frischen Schwung ins Team und findet für viele steuerliche Themen individuelle Lösungen.
Abschalten kann er am besten bei Spaziergängen, beim Essen mit Freund:innen oder bei gemütlichen Filmabenden. 🎬
Und wer Arnold kennt, weiß: Ein Grinsen im Gesicht gehört bei ihm fast immer dazu – und beim Einkaufen hat er ein besonderes Talent dafür, Dinge zu finden, die eigentlich niemand braucht.
Der März bringt nicht nur die ersten wärmeren Tage, sondern auch eine Reihe wichtiger steuerlicher Fristen mit sich. 🌷📊
Von der laufenden Umsatzsteuer und Werbeabgabe über Lohnabgaben bis hin zur Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabenerklärung für 2025 – diesen Monat solltest du die Fristen besonders im Blick behalten.
Eine gute Planung spart dir Stress, unnötige Kosten und mögliche Verspätungszuschläge. 📅✨
👉 Beitrag speichern und gerne teilen, damit im März keine wichtige Frist übersehen wird. Wenn du Unterstützung brauchst, melde dich gerne.
Homeoffice im Ausland klingt nach Freiheit 🌍 – steuerlich kann es aber schnell kompliziert werden!
Besteht kein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit einer speziellen Grenzgänger-Regelung gilt grundsätzlich: Besteuert wird dort, wo du tatsächlich arbeitest. Verbringst du also einen Teil deiner Arbeitszeit im Homeoffice in deinem Wohnsitzstaat, wird dein Gehalt anteilig genau dort steuerpflichtig. 💡
Für Unternehmen entsteht bei grenzüberschreitender Telearbeit zusätzlich ein Risiko: Das Homeoffice eines Mitarbeiters im Ausland kann zur Betriebsstätte werden – mit der Folge, dass ein Teil des Gewinnes im Ausland steuerpflichtig wird.
Ab 2026 ist das noch relevanter. Das Bundesministerium für Finanzen hat die neuen Vorgaben des OECD-Musterabkommens (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) übernommen, wonach nicht mehr auf die Verfügungsmacht über die Betriebsstätte abgestellt wird.
Entscheidend ist künftig vor allem, dass der Arbeitnehmer mindestens 50 % der Arbeitszeit innerhalb von zwölf Monaten im Homeoffice verbringt und dass ein wirtschaftlicher Grund für die Tätigkeit im jeweiligen Staat besteht. Reine Bequemlichkeit reicht nicht aus.
Besonders heikel wird es bei Geschäftsführern oder Schlüsselpersonen eines Unternehmens. Hier wird das Homeoffice regelmäßig als Betriebsstätte eingestuft.
Wenn du grenzüberschreitend arbeitest oder Mitarbeiter:innen im Ausland hast, solltest du deine Konstellation rechtzeitig prüfen lassen. Brauchst du Unterstützung, gib bescheid. 📩
Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz vor, das die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel dauerhaft auf 4,9 % senkt. Betroffen sind u. a. Milch, Butter, Joghurt, frische Eier, Obst, Gemüse (inklusive tiefgekühltes Gemüse), Brot, Gebäck, Nudeln, Reis, Mehl und Speisesalz.
Der Handel ist verpflichtet, die Steuersenkung direkt an dich weiterzugeben.
Das Budget für diese Maßnahme beträgt jährlich rund € 400 Mio. (2026: € 200 Mio.). Finanziert wird die Entlastung unter anderem über eine Steuer auf nicht recycelbares Plastik sowie Paketabgaben für Sendungen aus Drittstaaten.
👉 Informiere dich jetzt über die konkreten Produkte und plane deinen Einkauf entsprechend.
Seit 01.01.2026 gilt eine neue umsatzsteuerliche Regelung für Luxusimmobilien.
Bei der Vermietung von besonders repräsentativen Gebäuden für Wohnzwecken greift nun eine unechte Umsatzsteuerbefreiung – der Vorsteuerabzug entfällt.
Eine Immobilie gilt als Luxusimmobilie, wenn die Anschaffungs-, Herstellungs-, aktivierungspflichtigen Aufwendungen oder Großreparaturen innerhalb von fünf Jahren mehr als € 2 Mio. betragen. Es zählt der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Alle Kosten für Grund und Boden, Gebäude samt den Nebengebäuden werden zusammengerechnet. Bei Zinshäusern ist die Grenze pro einzelner Wohnung zu prüfen.
Von besonderer Bedeutung ist die Übergangsregelung: Investitionen vor 2026 bleiben nur dann unberücksichtigt, wenn der Vorsteuerabzug noch bis Ende 2025 geltend gemacht werden konnte. Ausschlaggebend ist daher die rechtzeitige Rechnungslegung bis 31.12.2025.
Wird die 2-Mio.-Grenze überschritten, entfällt nicht nur der Vorsteuerabzug für neue Investitionen, sondern zusätzlich ist eine jährliche Vorsteuerberichtigung in Höhe eines Zwanzigstel aller geltend gemachten Vorsteuern über 20 Jahre vorzunehmen. Das kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Auch bei Wohnungseigentumsobjekten ist Vorsicht geboten: Wird eine ab 2026 angeschaffte oder hergestellte und zu Wohnzwecken verwendete Wohnung als Luxusimmobilie eingestuft, steht der Wohnungseigentumsgemeinschaft für diese Einheit kein Vorsteuerabzug für Erhaltungs- und Verwaltungskosten zu.
👉 Gerne beraten wir dich, ob und ab wann dein Objekt unter die neue Regelung fällt. Kontaktiere uns für eine individuelle Analyse, um Investitionen optimal zu planen.
Mietzinsanpassung 2026 – was jetzt wirklich gilt 🏠
Mit 01.01.2026 ist das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) in Kraft getreten und bringt klare Einschränkungen für Mietzinserhöhungen bei Wohnungsmietverträgen, die dem Mietrechtgesetz (MRG) unterliegen. Das Gesetz gilt für Wohnungsmietverträge, unabhängig vom Ausmaß der Anwendbarkeit des MRG (Voll- oder Teilanwendungsbereich).
Geschäftsraummieten oder nicht dem MRG unterliegende Räume sind nicht automatisch erfasst, außer die Anwendung wird freiwillig vereinbart. Voraussetzung ist in jedem Fall eine vertraglich vereinbarte Wertsicherung.
Die jährliche Valorisierungen werden sowohl zeitlich als auch der Höhe nach beschränkt. Seit 01.01.2026 sind Mietzinsanpassungen nur noch zum 1. April zulässig. Erhöhungen zum 01.01.2026 sind daher unwirksam. Wird ein Mietvertrag ab 01.01.2026 neu abgeschlossen, ist eine erste Erhöhung frühestens mit 01.04.2027 möglich.
Auch die Höhe der Mietzinsanpassung ist begrenzt. Maßgeblich ist die durchschnittliche Verbraucherpreisindex-Veränderung 2020 des vorangegangenen Kalenderjahres. Übersteigt die Erhöhung 3 %, wird der darüberhinausgehende Teil nur zur Hälfte angesetzt.
Bei Wohnungsmietverträgen im Vollanwendungsbereich des MRG ist die Wertsicherung zusätzlich begrenzt: Die durchschnittliche Veränderung des VPI 2020 für 2025 ist mit 1 % und für 2026 höchstens mit 2 % beschränkt – auch wenn der Verbraucherpreisindex stärker gestiegen ist.
Bestehen abweichende vertragliche Wertsicherungsklauseln, als jene des MieWeG, ist eine Parallelrechnung erforderlich.⚖️ Es ist sowohl eine Berechnung nach der vertraglichen Wertsicherung als auch jene nach dem MieWeG durchzuführen. Auf jenen Betrag , der von diesen beiden Ergebnissen niedriger ist, darf sodann mit dem nächstfolgendem 1. April erhöht werden.
👉 Bist du sind unsicher, ob deine geplante Mietzinsanpassung zulässig ist? Kontaktiere uns gerne, wenn du Unterstützung in der Umsetzung benötigen. ✉️
🚨 Änderungen in der Sozialversicherung 2026: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten Bescheid wissen!
Verspätete Meldungen werden teurer, Zuschläge beginnen schon bei kleinen Verzögerungen und bei einer Berichtigung nach 12 Monaten kommen Verzugszinsen von 5,53 % hinzu.
Unterhaltsregelungen steigen, je nach Alter zwischen € 360 und € 800 monatlich und das Pflegegeld wurde in allen Pflegestufen um 2,7 % erhöht.
Für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit sind mindestens 12 Monate arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung Voraussetzung. Der nahtlose Übergang von der Elternkarenz ist nicht mehr möglich und für Akademiker gilt zusätzlich eine vierjährige arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung.
Arbeiten im Freien unterliegen ab Hitzewarnstufe 2 neuen Schutzpflichten. Betroffen sind Arbeitszeitenverlegungen, verlängerte Pausen, Trinkwasser und UV-Schutz, die dokumentiert und für alle Arbeitsnehmer, als auch für das Arbeitsinspektorat einsehbar sein müssen.
💸 2026 ändert sich einiges in der Personalverrechnung, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft.
Die Steuergrenzen steigen leicht, sodass die ersten € 13.539 steuerfrei bleiben.
Familien, Alleinverdiener:innen und Pensionist:innen profitieren von höheren Absetzbeträgen. Auch Unterhalt, SV-Rückerstattung und Pensionistenabsetzbeträge werden angepasst.
Dienstfahrzeuge mit Erstzulassung im Jahr 2026 und Hybrid-PKW erhalten neue Sachbezugswerte. Elektroautos und Fahrräder bleiben steuerfrei. Das Dienstauto (ausgenommen E-Bike oder Fahrräder) schließt weiterhin die Pendlerpauschale aus.
Wohnraum und Firmenparkplätze bleiben unverändert, während Arbeitgeberdarlehen nach dem neuen Referenzzinssatz von 3 % bewertet werden.
Pendler:innen profitieren von einem höheren Pendlereuro von € 6 pro Kilometer, Reisespesen und Kilometergeld werden leicht angepasst. Wird bei Teilzeit- und Telearbeit nicht täglich der Arbeitsweg angetreten, kommt es zur aliquoten Kürzung der Pendlerpauschale.
Die ersten 15 Überstunden im Monat bleiben bis zum Betrag von € 170 steuerfrei, Feiertagsarbeit bis € 400 ebenfalls. Start-Up-Mitarbeiter:innen können ihre Phantom Shares bis 31.12.2026 steuerfrei umwandeln.
📌 Entdecke unsere Slides, um alle Änderungen kompakt auf einen Blick zu sehen und optimal für 2026 zu planen.
Das Abgabenänderungsgesetz 2025 bringt ab 2026 wichtige Neuerungen für Unternehmer:innen.
Die Umsatzgrenze für die vereinfachte Ermittlung der Tageslosung steigt auf € 45.000. Digitale Belege können unkompliziert per QR-Code, App, Download-Link oder E-Mail bereitgestellt werden.📱 Ein gedruckter Beleg ist nur auf Verlangen erforderlich.
Zudem ist eine Beleglotterie von Oktober 2026 bis Ende 2029 geplant. Monatlich werden 100 Gewinne à € 2.500 sowie zweimal jährlich Bonusziehungen mit zwei Gewinnen von je € 250.000 vergeben, steuerfrei. 💸
👉 Jetzt schon vorbereiten und alle Vorteile nutzen.
Der Februar ist kurz – die steuerlichen Fristen sind es nicht.
Auch diesen Monat stehen wieder wichtige Meldungen und Abgaben an, unter anderem Umsatzsteuer, Vorauszahlungen, Lohnabgaben, Sozialversicherung und diverse Jahresmeldungen.
Wer seine Steuertermine im Blick behält, vermeidet Stress und unnötige Säumniszuschläge. 📅✨
👉 Speichere dir diesen Beitrag, damit du keine Frist verpasst.
✨ Heute stellen wir euch Mag.ª Andrea Korner vor – eine unserer Steuerberaterinnen bei StyriCon.
Andrea ist seit vielen Jahren in der Steuerberatung tätig und begleitet ihre Klient:innen zuverlässig durch Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und sämtliche steuerlichen Fragestellungen.
Was sie an ihrem Beruf besonders schätzt, ist die Abwechslung und der persönliche Kontakt – denn kein Tag gleicht dem anderen.
Im Team bringt sie nicht nur ihre langjährige Erfahrung ein, sondern auch einen lösungsorientierten Blick und einen hohen Qualitätsanspruch.
Ausgleich findet Andrea bei ihrer Familie oder beim Tennis, wo sie bewusst den Kopf freibekommt.
Wir freuen uns sehr, Andrea in unserem Team zu haben – schön, dass du da bist! 🩵
Zahlungsschwierigkeiten bei Steuern treffen mehr Unternehmer, als man denkt. 🤝
Oft entsteht zusätzlicher Druck, weil aus Unsicherheit abgewartet wird, obwohl es gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten gibt, um mit einem vorübergehenden Liquiditätsengpass umzugehen.
Wer rechtzeitig reagiert und die richtigen Schritte setzt, kann viele negative Folgen vermeiden und wieder Planungssicherheit gewinnen 📊.
Wichtig ist, die Situation ernst zu nehmen, aber nicht zu dramatisieren.
👉 Informiere dich frühzeitig oder lass dich beraten, bevor aus einem kurzfristigen Engpass ein langfristiges Problem wird.
Gute Steuerberatung lebt nicht nur von Zahlen, sondern vor allem von den Menschen dahinter.
Genau diese Menschen möchten wir dir in den kommenden Wochen näher vorstellen.
In einer Vorstellungsrunde geben wir Einblicke in unser Team und unsere verschiedenen Abteilungen – von der Steuerberatung über Expert:innen, Berufsanwärter:innen und Buchhalter:innen bis hin zur Lohnverrechnung und Assistenz.
Den Anfang machen bald unsere Steuerberaterinnen, die tagtäglich mit Fachwissen, Erfahrung und persönlichem Einsatz für dich da sind.
👉 Bleib dran und lerne nach und nach das Team kennen, das bei StyriCon Verantwortung übernimmt und Vertrauen schafft.
Die Geräte-Retter-Prämie startet am 12.01.2026. 🛠️
Sie unterstützt Privatpersonen in Österreich bei Reparaturen, Service und Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten im Haushalt.
So kannst du nicht nur bis zu 50 % der Kosten sparen 💶, sondern auch aktiv die Lebensdauer deiner Geräte verlängern und wertvolle Ressourcen schonen. 🌿
Egal ob Waschmaschine, Kühlschrank oder Computer – beantrage ab dem 12.01.2026 deinen Geräte-Retter-Bon und nutze die Förderung, um Geld zu sparen und die Umwelt zu schützen!
Wenn du ein Unternehmen oder einen gesondert geführten Betrieb übernimmst, solltest du die möglichen Haftungen für offene Steuern und Abgaben kennen. 💼
Diese Ausfallhaftung tritt nur ein, wenn die Einbringlichkeit beim Hauptschuldner stark erschwert ist, zum Beispiel bei drohender Insolvenz oder geplanter Auswanderung.
Sie gilt immer dann, wenn ein Unternehmen oder ein Betrieb im Ganzen übertragen wird, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Eine Verpachtung ist hingegen nicht betroffen, da kein Eigentum übergeht.
Wichtig ist, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang übergehen. Bei Zerschlagung des Betriebs oder der Übernahme einzelner Wirtschaftsgüter entsteht keine Haftung. Vollstreckungsverfahren sind ebenfalls ausgenommen.
Die Haftung bezieht sich auf betriebsbezogene Abgaben wie Umsatzsteuer, Kommunalsteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer, nicht aber auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Grunderwerbsteuer.
Sie erstreckt sich auf das Jahr der Übergabe und das davorliegende Jahr und ist auf den Wert der übertragenen Gegenstände sowie auf dein Wissen über bestehende Steuerschulden begrenzt.
Die Abgabenbehörde macht die Haftung innerhalb von fünf Jahren durch einen Haftungsbescheid geltend.
👉 Speichere diesen Beitrag oder teile ihn mit anderen Selbstständigen, die eine Unternehmensübernahme planen, damit sie keine Haftungsfallen übersehen.
Seit 1. Jänner 2026 gibt es bei der Basispauschalierung für Selbstständige wichtige Änderungen. 💼
Die Umsatzgrenze steigt von 320.000 auf 420.000 Euro, und der Pauschalsatz wird von 13,5 auf 15 Prozent angehoben. Damit lassen sich bis zu 63.000 Euro pauschal absetzen, ohne dass jeder Beleg nachgewiesen werden muss. 💶
Für bestimmte Berufsgruppen wie beratende Tätigkeiten, Aufsichtsratsmandate oder Lehrtätigkeiten bleibt der Durchschnittssatz bei 6 Prozent unverändert.
Betriebsausgaben wie Löhne, Fremdleistungen, Versicherungsbeiträge oder beruflich veranlasste Reisekosten können zusätzlich geltend gemacht werden. ✍️
Ein Wechsel von der Pauschalierung zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist möglich, die Rückkehr ist jedoch frühestens nach fünf Jahren erlaubt. Ein Vorteilhaftigkeitsvergleich am Jahresende zeigt, welche Variante steuerlich am besten passt.
👉 Speichere diesen Beitrag als Erinnerung oder teile ihn mit anderen Selbstständigen, die diese Neuerungen kennen sollten.
Liquiditätsplanung ist ein zentrales Instrument, um die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens langfristig zu sichern – besonders in herausfordernden Zeiten. 💼
Liquiditätsengpässe entstehen meist schleichend und werden häufig erst dann sichtbar, wenn der finanzielle Spielraum bereits eingeschränkt ist.
Ein klarer Überblick über vorhandene Reserven, realistische Einnahmen und alle anstehenden Zahlungen bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen. 📊
So können Risiken frühzeitig erkannt und gezielte Maßnahmen gesetzt werden.
Stundungen verschaffen kurzfristig Luft, lösen jedoch keine strukturellen Liquiditätsprobleme, sondern verschieben Zahlungsverpflichtungen. ⏰
Eine laufende Liquiditätsplanung sorgt für Transparenz, Sicherheit und Handlungsspielraum.
👉 Merke dir diesen Beitrag oder teile ihn mit anderen Unternehmer:innen, für die dieses Thema aktuell wichtig ist.
Zum Start ins neue Jahr möchten wir uns herzlich bei unseren Klient:innen, Partner:innen sowie bei unserem gesamten Team für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.✨
Seit Juli 2025 sind wir als StyriCon gemeinsam neue Wege gegangen. Die vergangenen Monate waren herausfordernd und prägend – und wir sind sehr dankbar, diesen wichtigen und richtigen Schritt gewagt zu haben.
Wir freuen uns auf das neue Jahr, auf die weitere gute Zusammenarbeit und auf die gemeinsame Zukunft als StyriCon Steuerberatung. 🎉
📂 Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen – so geht’s richtig!
Unternehmer:innen müssen ihre Unterlagen gemäß der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahren. Die Frist beginnt jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.
Das bedeutet: Belege aus 2018 dürfen ab 2026 entsorgt werden, sofern keine laufenden Verfahren bestehen.
Betroffen sind nicht nur Rechnungen, Buchhaltungsunterlagen oder Kassenbelege, sondern auch E-Mails, Geschäftsbriefe, Lohnunterlagen und Inventarlisten. Kapitalgesellschaften haben zusätzlich die Pflicht, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Geschäftskorrespondenz zu archivieren.
💾 Unterlagen können in Papierform oder elektronisch aufbewahrt werden – aber nur, wenn sie unveränderbar, vollständig und jederzeit lesbar sind. Ein einfacher USB-Stick reicht nicht aus.
❗ Wer Unterlagen vorsätzlich nicht aufbewahrt, riskiert Schätzungen durch die Finanz und Geldstrafen.
✅ Prüfe jetzt dein Archiv und sichere deine Unterlagen rechtssicher ab.
Wenn das Jahr sich dem Ende zuneigt, kehrt langsam Ruhe ein. 🎄
Die letzten Zahlen sind sortiert, Pläne für das neue Jahr geschmiedet – jetzt ist Zeit für Besinnlichkeit, Entspannung und ein wenig Durchatmen.
Die Weihnachtszeit bietet Gelegenheit, das vergangene Jahr noch einmal bewusst zu reflektieren, kleine Erfolge zu feiern und wertvolle Momente mit Familie, Freund:innen oder Kolleg:innen zu genießen.
Wir wünschen frohe Weihnachten, besinnliche Feiertage und erholsame Stunden voller Wärme und Freude. ✨🎄🎁
Möge das neue Jahr Ihnen Glück, Gesundheit und inspirierende Momente bringen.
⚖️ Mietpreisbremse 2026: Was sich für Mieter und Vermieter ändert!
Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Mietrecht in Kraft, das Mietpreise stärker regulieren und Mieter vor überhöhten Mieten schützen soll.
Es gibt bedeutende Änderungen, die sowohl neue als auch bestehende Mietverträge betreffen! 🏡
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen werden künftig stärker begrenzt. Mietsteigerungen sind nur noch einmal jährlich und nur in einem festgelegten Rahmen möglich.
Für Altverträge gelten die neuen Bestimmungen ebenfalls, um unangemessene Erhöhungen zu verhindern. Weitere Änderungen betreffen Mietvertragslaufzeiten und Vertretungskosten im Außerstreitverfahren.
Wichtig für alle Mieter und Vermieter: Bereitet euch rechtzeitig auf die neuen Regeln vor!
👉 Seht euch die Änderungen genau an und informiert euch, wie diese die Mietverhältnisse betreffen werden.
Ab 1. Januar 2026 tritt in Österreich das neue Betrugsbekämpfungsgesetz 🛡️ in Kraft, das eine Reihe wichtiger Änderungen mit sich bringt.
Es betrifft nicht nur die Haftung von Bauunternehmen für Subunternehmer im Bauwesen, sondern auch die Steuerpflicht von Zuwendungen aus ausländischen Stiftungen, die künftig vollständig als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden.
Bei der Vermietung von Luxusimmobilien über 2 Millionen Euro greift künftig zwingend die unechte Umsatzsteuerbefreiung – damit entfällt gleichzeitig der Vorsteuerabzug. Eine wesentliche Änderung, die insbesondere für Immobilieninvestoren von großer Bedeutung ist.
Auch bei Kfz-Importen und Krypto-Transaktionen gelten ab 2026 neue Regelungen. 📈
Darüber hinaus verschärfen sich die Bestimmungen im Finanzstrafgesetz, insbesondere bei ungerechtfertigten Verlusten und der Beschlagnahme von digitalen Daten.
Diese Änderungen erfordern eine frühzeitige Planung, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.
👉 Bist du bereit für die Veränderungen 2026? Kontaktiere uns noch heute, um deine Strategie rechtzeitig anzupassen und Risiken zu vermeiden! 💼📲
Sende uns eine Nachricht oder vereinbare ein Beratungsgespräch!
Noch vor dem 31.12.2025 erledigen – deine letzten Aufgaben zum Jahresende! 🎯
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und es gibt einige wichtige Fristen, die du nicht verpassen solltest!🎁
Spenden können bis zum 31.12.2025 steuerlich abgesetzt werden.💸 Auch der Gewinnfreibetrag ist nur noch bis Ende des Jahres nutzbar – dafür müssen die Wertpapiere bis spätestens 31.12.2025 auf dem Depot eingebucht sein. 📈
Für Registrierkassen gilt es, den Jahresbeleg bis zum 31. Dezember zu erstellen und aufzubewahren. 🧾
Wenn du eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts verschenkt hast, denke daran, die Substanzabgeltung noch in diesem Jahr zu überweisen, um weiterhin die Abschreibung geltend machen zu können. 🏠
Wer in eine neue Unternehmensgruppe aufgenommen werden soll, muss den Gruppenantrag bis zum Jahresende unterzeichnen. 📝
Und vergesse nicht, deine Urlaubsansprüche zu regeln – schicke noch rechtzeitig eine Aufforderung an deine Mitarbeiter, ihren Resturlaub zu konsumieren, um die Verjährung zu verhindern. 🌴
👉 Swipe durch, um alle wichtigen Aufgaben zu sehen und erledigen zu können!
Ab 01.01.2026 gelten neue Regeln bei Einkommensteuer, Teilpension und Sozialleistungen. 📑
Die Inflationsanpassung der Einkommensteuer wird nur zu zwei Dritteln umgesetzt, wodurch die reale Steuerentlastung geringer ausfällt.
Anspruch auf Teilpension haben Personen, die bestimmte Pensionsarten erfüllen und ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren.
Da Teilpension und Erwerbseinkommen zusammengerechnet werden, entsteht in der Regel eine Pflichtveranlagung mit möglichen Steuernachzahlungen.⚠️
Gleichzeitig reduziert sich die Überstundenpauschale 🕒, der pauschale Beförderungszuschuss 🚗 entfällt zur Gänze und der Zuverdienst während des Arbeitslosengeldbezugs ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
2026 erfordert daher mehr Planung und Aufmerksamkeit. ✅
👉 Lass dich frühzeitig beraten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu – jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um steuerlich aktiv zu werden und zu prüfen, was alle Steuerzahler:innen jetzt beachten sollten.
Viele Sonderausgaben können noch heuer genutzt werden: Nachkäufe von Pensionsversicherungs-zeiten, freiwillige Weiterversicherungsbeiträge, bestimmte Renten, Steuerberatungskosten oder Kirchenbeiträge (bis € 600).
Auch Spenden an begünstigte Organisationen und die Öko-Sonderausgabenpauschale für Sanierungen und Heizungstausch sollten noch vor dem Jahreswechsel berücksichtigt werden.
Zusätzlich lohnt es sich, mögliche außergewöhnliche Belastungen zu prüfen – darunter Krankheits-, Pflege- und Heilkosten oder notwendige Heilbehelfe. Katastrophenschäden wie das Hochwasser 2025 sind sogar ohne Selbstbehalt absetzbar.
Für Investor:innen wichtig: Verluste aus Aktien, Fonds oder Krypto können mit Gewinnen, Dividenden und Zinsen verrechnet werden. Zukunftsvorsorge und Bausparen bringen weiterhin attraktive staatliche Prämien.
Auch im Bereich Wohnen gibt es Entlastungen: Beim Erwerb einer Immobilie zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses kann es zu einer Befreiung von Pfandrechts- und Grundbuchseintragungsgebühren kommen – bei einem Anschaffungswert bis € 500.000. Dadurch sind Einsparungen von bis zu € 11.500 möglich.
⏳ Jetzt rechtzeitig informieren und alle Vorteile für 2025 mitnehmen!
👉 Wenn du Fragen hast oder Unterstützung bei der optimalen steuerlichen Gestaltung benötigst, helfen wir dir gerne weiter.
⚠️ Wichtige Warnung: Gefälschte WKO-E-Mails im Umlauf
Derzeit werden täuschend echte E-Mails verschickt, die angeblich von der WKO stammen. Unter dem Vorwand einer „Qualitätssicherung“ sollen Empfänger:innen ihre Unternehmensdaten prüfen – mit dem Ziel, Zugangsdaten zu stehlen.
Bitte öffnet keine Anhänge, klickt keine Links an und gebt niemals eure Anmeldedaten über eine E-Mail weiter.
➡️ Im Zweifel immer direkt bei der WKO nachfragen.
❗ Bleiben Sie wachsam und informieren Sie auch Ihr Team!
💡 Steuertipps für Arbeitnehmer:innen zum Jahresende
Das Jahresende bietet die ideale Gelegenheit, noch steuerlich aktiv zu werden. Wer Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung, Fachliteratur oder Reisekosten geleistet hat, kann diese noch 2025 absetzen.
Auch Arbeitsmittel wie Computer, Laptop oder Büromaterial lassen sich clever abschreiben, wobei die Finanzverwaltung pauschal 40 % Privatanteil ansetzt.
Für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 können noch Werbekosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Verluste geltend gemacht werden. Zusätzlich lassen sich Absetzbeträge wie Alleinverdiener, Unterhalt oder Negativsteuer nutzen.
⏳ Die Frist läuft am 31.12.2025 ab – danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
👉 Prüfe jetzt deine Möglichkeiten und sichere dir deine Steuervorteile noch vor Jahresende!
Kurz vor Jahresende gibt es noch Möglichkeiten, die Ertragsteuer 2025 zu beeinflussen. 💼💡
Durch das Vorziehen von Ausgaben oder das Verschieben von Einnahmen lassen sich Steuerlast und Betriebsausgaben optimal steuern. GSVG-Nachzahlungen und Zahlungen für Instandhaltungen wirken 2025 voll, wenn sie noch dieses Jahr geleistet werden.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollten beachten, dass Vorauszahlungen für Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet- , Treuhands-, Vermittlungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten nur für heuer und das nächste Jahr sofort absetzbar sind.
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen zählen dem wirtschaftlich relevanten Jahr, wenn sie innerhalb von 15 Tagen rund um den Jahreswechsel erfolgen.
Da 2026 nur geringe Tarifsteigerungen, aber eine höhere Basispauschalierung (von 13,5 % auf 15 %) anstehen, lohnt sich die Planung heuer besonders.
👉 Kontaktiere uns für eine persönliche Einschätzung, welche Maßnahmen für dein Unternehmen sinnvoll sind.
Das Jahresende ist der perfekte Zeitpunkt, um noch steuerliche Vorteile für Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen zu sichern.
Viele nutzen die bestehenden Möglichkeiten nicht vollständig aus – dabei lassen sich durch Bonuszahlungen, Zukunftssicherung, Mitarbeiterbeteiligungen oder Sachleistungen erhebliche Vorteile schaffen und echtes Netto sparen.
Wer jetzt Prämien, Freibeträge oder steuerfreie Benefits richtig einsetzt, kann noch 2025 spürbar profitieren und das neue Jahr optimal vorbereitet starten.
👉 Prüfe, welche Maßnahmen für dich oder dein Unternehmen jetzt noch sinnvoll sind. Viele steuerliche Vorteile können nur bis zum 31. Dezember genutzt werden!
Heute im Spotlight: Mag.ª Elfriede Schmid – und damit stellen wir euch das letzte Portrait unserer Serie vor.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung und seit 2025 als Geschäftsführerin bei StyriCon tätig, überzeugt Elfriede mit fundiertem Fachwissen und einem klaren, lösungsorientierten Ansatz.
Ihr Schwerpunkt liegt darauf, komplexe steuerliche Themen verständlich zu vermitteln und individuelle Optimierungen für unsere Klient:innen zu entwickeln. 💼🎯
Kraft schöpft sie am liebsten am Meer 🌊 oder an inspirierenden Orten, die ihr neue Perspektiven eröffnen.
Besonders prägend für ihre Arbeit ist eine wertschätzende, teamorientierte Zusammenarbeit, bei der gemeinsam die besten Lösungen entstehen. 🤝
✨ Mit Elfriede endet unsere Serie „5 Gesichter – 5 Geschichten“.
👉 Wir freuen uns darauf, euch weiterhin spannende Einblicke in unser Team und den Alltag bei StyriCon zu geben – bleibt gespannt! 💙
Pendeln ist für viele eine tägliche Herausforderung – zeitlich und finanziell. Die Pendlerpauschale schafft hier spürbare Entlastung. 🚗💼
Die kleine Pauschale gilt ab 20 Kilometern, die große bereits ab 2 Kilometern, wenn Öffis nicht zumutbar sind. Ergänzend dazu kommt der Pendlereuro – bis 2025 mit 2 Euro pro Kilometer, ab 2026 mit 6 Euro. 💰
Seit 2023 profitieren besonders jene mit steuerfreiem Jobticket 🎟️: Nur der Ticketwert wird abgezogen, der Pendlereuro bleibt vollständig erhalten.
📩 Du bist unsicher, welche Pauschale für dich gilt? Schreib uns – wir helfen gern weiter!
Das Jahresende ist der ideale Zeitpunkt, um noch steuerliche Vorteile zu sichern.
Viele Unternehmer:innen lassen Chancen ungenutzt, obwohl sich durch gezielte Investitionen, Pauschalen oder nachhaltige Maßnahmen die Steuerlast deutlich reduzieren lässt.
Wer jetzt Abschreibungen clever plant, Pauschalen ausschöpft oder die steuerlichen Vorteile von E-Mobilität nutzt, kann noch in 2025 bares Geld sparen.
👉 Prüfe, welche Maßnahmen für dein Unternehmen noch möglich sind, und starte gut vorbereitet ins neue Jahr.
💬 Welche steuerlichen Chancen willst du noch nutzen?
Seit 2010 Teil der Geschäftsführung und seit 2025 Geschäftsführerin der StyriCon – Nadja steht für offene Kommunikation, Empathie und den ehrlichen Austausch mit Klient:innen und Kolleg:innen.
Warum sie die Steuerberatung liebt? Weil kein Tag dem anderen gleicht und sie jeden Tag spannende Themen und inspirierende Menschen begleiten. 💼
In ihrer Freizeit genießt sie Spaziergänge mit Hund Lily und tankt dabei neue Energie. 🐾☀️
👉 Mehr über Nadja und ihre Geschichte erfahrt ihr in unserer Serie 5 Gesichter – 5 Geschichten!
✨ Dürfen wir vorstellen: Mag.ª Beatrix Altendorfer – Sachbearbeiterin und Umsatzsteuer-Spezialistin in unserem Team in Graz.
Beatrix ist seit 2025 Teil der StyriCon Steuerberatung und bringt dabei langjährige Erfahrung aus der Steuerberatung mit.
Ihre Schwerpunkte liegen in der Umsatzsteuerberatung und der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, insbesondere im Bereich Vermietungen.
Was sie an ihrem Job besonders begeistert?
👉 Der langjährige Kontakt zu Klient*innen und die Erfolgserlebnisse, die sich auch nach intensiven und anspruchsvollen Recherchen einstellen.
Mit ihrem Rundum-Blick, ihrem juristischen Denken und ihrem Gespür für Zusammenhänge bringt Beatrix wertvolle Erfahrung in unser Team ein und denkt vernetzt und lösungsorientiert.
Wenn sie einmal nicht mit Zahlen beschäftigt ist, investiert sie ihre Zeit mit voller Leidenschaft in ihren Verein Nachhaltig in Graz und engagiert sich für nachhaltige Themen.
Und wer Beatrix kennt, weiß: Sie hat ein besonderes Faible für das geschriebene Wort, ist ein echter Rechtschreib-Nerd – und unser Nachhaltigkeits-Gewissen im Team.
Ihr Motto: „Jede:r kann einen Unterschied machen!“
Schön, dass du Teil unseres Teams bist, Beatrix! 💚
#StyriCon #Steuerberatung #TeamStyriCon #Teamvorstellung #TeamImBlick ... Mehr sehenWeniger sehen
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Die Kleinunternehmerregelung betrifft viele Unternehmen – vor allem in der Startphase. Doch wann gilt sie eigentlich genau?
Liegt dein Jahresumsatz unter € 55.000 netto, fällst du automatisch darunter.
Das bedeutet: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, kannst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Ein großer Vorteil ist der geringere administrative Aufwand, da keine Umsatzsteuervoranmeldungen und keine Jahreserklärung abgegeben werden müssen.
Wichtig wird es bei zwei Punkten: Zum einen kannst du freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln – bist dann aber mindestens 5 Jahre gebunden.
Zum anderen solltest du die Umsatzgrenze im Blick behalten: Wird sie um mehr als 10 % überschritten, tritt sofort Umsatzsteuerpflicht ein.
Gerade hier passieren in der Praxis häufig Fehler – deshalb lohnt sich ein genauer Blick.
💬 Wenn du unsicher bist, welche Regelung für dich sinnvoll ist oder worauf du achten solltest, melde dich gerne bei uns.
#StyriCon #steuerberatung #kleinunternehmer #selbstständig #gründung #finanzen #österreich #BusinessStart ... Mehr sehenWeniger sehen
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Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt viele Entscheidungen mit sich – und auch einige steuerliche Verpflichtungen, die oft unterschätzt werden. 🚀
Wichtig zu wissen: Du musst kein Steuerprofi sein. Aber du bist persönlich dafür verantwortlich, dass deine Abgaben korrekt berechnet und fristgerecht bezahlt werden.
Genau deshalb ist ein solides Basiswissen so entscheidend – und die Zusammenarbeit mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater von Anfang an empfehlenswert. 🤝
Bereits in der Gründungsphase kommt es zum ersten Kontakt mit dem Finanzamt.
Innerhalb eines Monats musst du deinen Betrieb melden – meist über FinanzOnline oder gemeinsam mit deiner steuerlichen Vertretung.
Auf dieser Basis erhältst du deine Steuernummer und gegebenenfalls auch eine UID-Nummer. 📄
Ab diesem Zeitpunkt gelten klare Fristen: Vorauszahlungen für Einkommen- oder Körperschaftsteuer, regelmäßige Umsatzsteuermeldungen sowie die jährliche Steuererklärung gehören zu deinen laufenden Aufgaben.
Beschäftigst du Mitarbeiter:innen, kommen zusätzlich lohnabhängige Abgaben dazu.
Auch bei den Steuerarten selbst lohnt sich ein genauer Blick: Die Umsatzsteuer variiert je nach Leistung, während sich die Einkommensteuer nach deinem Gewinn richtet. Kapitalgesellschaften zahlen für ihren Gewinn die Körperschaftsteuer.
💡 Unser Tipp: Je früher du dich mit diesen Themen auseinandersetzt, desto sicherer und entspannter kannst du in deine Selbstständigkeit starten. Wenn du Fragen hast oder Unterstützung brauchst, sind wir gerne für dich da.
👉 Swipe und hol dir den Überblick für deinen erfolgreichen Start.
#StyriCon #steuerberatung #gründung #selbstständigkeit #unternehmen #steuern #finanzamt #entrepreneur #BusinessStart #unternehmerin #unternehmer ... Mehr sehenWeniger sehen
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✨ Dürfen wir vorstellen: Sonja Lipp – Berufsanwärterin in unserem Team in Graz.
Sonja ist seit 2025 Teil der StyriCon Steuerberatung und unterstützt uns in der täglichen Arbeit vor allem bei Steuererklärungen, Bilanzierung und Buchhaltung für unsere Klient:innen.
Was sie an ihrem Job besonders begeistert?
👉 Dass Buchhaltung und Bilanzierung wie ein großes Puzzle sind – jedes Detail zählt und ergibt am Ende ein stimmiges Gesamtbild. Besonders spannend findet sie dabei, wie man durch Zahlen die Geschichten von Menschen und Unternehmen kennenlernt.
Mit ihrer positiven Einstellung, ihrem Teamgeist und ihrer Hands-on-Mentalität bringt Sonja wertvolle Impulse in unser Team ein und denkt stets lösungsorientiert.
Wenn sie einmal nicht mit Zahlen beschäftigt ist, findet sie den perfekten Ausgleich bei CrossFit, Laufen, Kochen, Zeit mit ihrer Familie oder auf der Turracher Höhe.
Und wer Sonja kennt, weiß: Sie packt an und denkt immer positiv.
Ihr Motto: „Veränderung ist unbequem, Stillstand ist keine Option!“
Schön, dass du Teil unseres Teams bist, Sonja! 🩵
#StyriCon #Steuerberatung #TeamStyriCon #Teamvorstellung #TeamImBlick ... Mehr sehenWeniger sehen
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Gutscheine werden im Umsatzsteuerrecht unterschiedlich behandelt.
Je nach Art des Gutscheins entsteht die Umsatzsteuer entweder bereits bei der Ausstellung oder erst bei der Einlösung.
Seit 2019 unterscheidet das Umsatzsteuerrecht zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen.
Beim Einzweck-Gutschein steht bereits bei der Ausstellung fest, welche Leistung erbracht wird und welche Umsatzsteuer dafür anfällt.
➡️ Die Umsatzsteuer entsteht daher bereits beim Verkauf des Gutscheins.
Wird ein Einzweck-Gutschein von einem Unternehmer übertragen, gilt auch diese Übertragung bereits als Leistungserbringung, unabhängig davon, wann die tatsächliche Lieferung oder Dienstleistung erfolgt.
Beim Mehrzweck-Gutschein steht hingegen noch nicht eindeutig fest, welche Leistung später bezogen wird.
➡️ Die Umsatzsteuer entsteht deshalb erst bei der Einlösung des Gutscheins.
Rabattgutscheine werden steuerlich wiederum anders behandelt:
Sie gelten nicht als Einzweck- oder Mehrzweck-Gutscheine, sondern führen bei der Einlösung lediglich zu einer Preisminderung der Leistung oder Lieferung.
In unserem Slide-Post haben wir die wichtigsten Unterschiede kurz zusammengefasst.
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Viele Unternehmen glauben, dass eine Außenprüfung nur passiert, wenn etwas nicht stimmt.
Tatsächlich erfolgt die Auswahl oft automatisch über ein computergeneriertes System. Manchmal werden auch einfach Zeiträume geprüft, die lange nicht kontrolliert wurden. In anderen Fällen gibt es einen konkreten Anlass, etwa Ungereimtheiten in Steuererklärungen.
In der Praxis prüft das Finanzamt meist die letzten drei Jahre, für die bereits Steuererklärungen abgegeben oder Bescheide erlassen wurden. Während der Prüfung kann der Zeitraum aber auch auf ältere Jahre erweitert werden.
Der Prüfer meldet sich normalerweise mindestens eine Woche vorher an, meist telefonisch. Zu Beginn erhältst du einen offiziellen Prüfungsauftrag mit den geprüften Steuerarten, Zeiträumen sowie Datum und Uhrzeit des Prüfungsbeginns. 📄
Am Ende der Außenprüfung findet eine Schlussbesprechung statt.
Danach wird ein Prüfungsbericht erstellt, der die Grundlage für mögliche berichtigte Steuerbescheide bildet. Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. ⚖️
Was würdest du als Erstes tun, wenn sich ein Prüfer bei dir meldet? Schreib es gerne in die Kommentare. 💬
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✨ Dürfen wir vorstellen: Tamara Fras – Berufsanwärterin in unserem Team in Graz.
Tamara unterstützt unser Team im Rechnungswesen und arbeitet an unterschiedlichsten steuerlichen Themen und Projekten mit. Dabei bringt sie nicht nur Verlässlichkeit und Engagement mit, sondern auch einen abwechslungsreichen Blick auf neue Aufgaben.
Was sie an ihrem Job besonders begeistert?
👉 Die Vielfalt im Arbeitsalltag – vor allem spannende Projekte wie Umgründungen, bei denen immer wieder neue Fragestellungen und Herausforderungen auftauchen.
Mit ihrem Einsatz, ihrer Offenheit für neue Themen und ihrem lösungsorientierten Denken bringt Tamara wertvollen Input in unser Team ein.
Wenn sie einmal nicht mit steuerlichen Themen beschäftigt ist, findet sie den perfekten Ausgleich bei ihrem Engagement im Rettungsdienst oder bei Zeit mit Menschen, die ihr besonders wichtig sind.
Und wer Tamara kennt, weiß: Herausforderungen begegnet sie mit Motivation, Tatkraft und einer positiven Einstellung.
Ihr Motto: „Geht net gibt’s net.“
Schön, dass du Teil unseres Teams bist, Tamara! 🩵
#StyriCon #Steuerberatung #TeamStyriCon #Teamvorstellung #TeamImBlick ... Mehr sehenWeniger sehen
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Die UID deines Geschäftspartners zu prüfen, kann steuerlich entscheidend sein – besonders bei Geschäften innerhalb der EU.
Unternehmen, die grenzüberschreitende Umsätze tätigen, benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID). Sie dient als Unternehmernachweis im EU-Geschäft und ist hier ein verpflichtendes Rechnungsmerkmal nach § 11 UStG.
Über das UID-Bestätigungsverfahren kannst du prüfen, ob die UID eines Geschäftspartners gültig ist. In der erweiterten Abfrage werden zusätzlich Name und Adresse des Unternehmens bestätigt. Die Überprüfung erfolgt über FinanzOnline oder über das EU-System MIAS.
Besonders wichtig ist die UID bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und grenzüberschreitenden Dienstleistungen, etwa im Reverse-Charge-Verfahren. Eine Überprüfung empfiehlt sich vor allem bei neuen Geschäftsbeziehungen, bei Gelegenheitskunden oder bei Zweifeln an den Angaben.
Wichtig: Eine gültige UID schützt nicht vor Scheinunternehmen. Deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzliche Register wie Firmenbuch, Gewerberegister oder die HFU-Liste zu prüfen.
👉 In den Slides erfährst du, wann eine UID-Abfrage sinnvoll ist und wie sie funktioniert.
💾 Beitrag speichern für zukünftige EU-Geschäfte.
#StyriCon #steuerberatung #uid #Umsatzsteuer #steuern #kmu #unternehmen #steuertipps #Businessat ... Mehr sehenWeniger sehen
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Die Forschungsprämie wurde Ende 2025 durch eine Novelle der Forschungsprämien-Verordnung (FoPV) wesentlich angepasst.
Auslöser war eine Aussage des Verwaltungsgerichtshofs im September 2025, dass auch Aufwendungen mit einkommensteuerlichem Abzugsverbot - etwa sehr hohe Managergehälter - zur Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie gehören.
Die novellierte Fassung knüpft nun ausdrücklich an die steuerliche Gewinnermittlung an. Das bedeutet, dass nur steuerliche Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie bilden und daher auch die steuerlichen Abzugsverbote wieder für die Forschungsprämie gelten.
Neu ist außerdem ein Wahlrecht bei unmittelbaren Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter – bisher war unklar, ob der Aufwand entweder sofort oder über die AfA zu berücksichtigen ist.
Mit der Novelle wurden auch die Behandlung der marktnahen Forschung und experimentellen Entwicklung, sowie die Anforderungen der Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft neu geregelt.
Wichtig: Laut BMF-Info vom 23.01.2026 gilt für Forschungsprämien-Erstanträge und Änderungsanträge in der Zeit vom 05.11.2025 bis 17.12.2025, dass die steuerlichen Abzugsverbote für die Forschungsprämie nicht zur Anwendung (z. B. bei Angemessenheitsgrenzen für Pkw) gelangen.
👉 Swipe und erfahre, was sich bei der Forschungsprämie geändert hat.
#StyriCon #steuerberatung #forschungsprämie #Förderungen #Steuerrecht #innovation #forschung #unternehmen #steuerupdate #Fördermittel ... Mehr sehenWeniger sehen
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✨ Dürfen wir vorstellen: Arnold Grünberger – Berufsanwärter in unserem Team in Graz.
Arnold unterstützt uns in der Sachbearbeitung vor allem bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Überschussrechnungen sowie bei der Aufbereitung steuerrechtlicher Fragestellungen.
Was ihn an seinem Job besonders begeistert?
👉 Die Vielfalt der Steuerfälle – vor allem spannende Rechtsrecherchen und neue, besondere Sachverhalte.
Mit Motivation, Flexibilität und kreativen Lösungsansätzen bringt Arnold frischen Schwung ins Team und findet für viele steuerliche Themen individuelle Lösungen.
Abschalten kann er am besten bei Spaziergängen, beim Essen mit Freund:innen oder bei gemütlichen Filmabenden. 🎬
Und wer Arnold kennt, weiß: Ein Grinsen im Gesicht gehört bei ihm fast immer dazu – und beim Einkaufen hat er ein besonderes Talent dafür, Dinge zu finden, die eigentlich niemand braucht.
Sein Motto: „Vo nix kummt nix.“
Schön, dass du Teil unseres Teams bist, Arnold! 🩵
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✨ Zeit für frischen Wind in deiner Karriere?
Werde Teil unseres Teams in Graz und Weiz und starte in der Personalverrechnung so richtig durch!
Dich erwarten flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten, echte Weiterentwicklungschancen und ein Team, das zusammenhält. 🩵
➡️ Bewirb dich jetzt in nur 2 Minuten: www.styricon.at/karriere/
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🚀 Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?
Werde Teil unseres Teams in Graz und Weiz und starte in der Buchhaltung so richtig durch!
Dich erwarten flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten, echte Weiterentwicklungschancen und ein Team, das zusammenhält. 🩵
➡️ Bewirb dich jetzt in nur 2 Minuten – Link in Bio!
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Der März bringt nicht nur die ersten wärmeren Tage, sondern auch eine Reihe wichtiger steuerlicher Fristen mit sich. 🌷📊
Von der laufenden Umsatzsteuer und Werbeabgabe über Lohnabgaben bis hin zur Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabenerklärung für 2025 – diesen Monat solltest du die Fristen besonders im Blick behalten.
Eine gute Planung spart dir Stress, unnötige Kosten und mögliche Verspätungszuschläge. 📅✨
👉 Beitrag speichern und gerne teilen, damit im März keine wichtige Frist übersehen wird. Wenn du Unterstützung brauchst, melde dich gerne.
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Homeoffice im Ausland klingt nach Freiheit 🌍 – steuerlich kann es aber schnell kompliziert werden!
Besteht kein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit einer speziellen Grenzgänger-Regelung gilt grundsätzlich: Besteuert wird dort, wo du tatsächlich arbeitest. Verbringst du also einen Teil deiner Arbeitszeit im Homeoffice in deinem Wohnsitzstaat, wird dein Gehalt anteilig genau dort steuerpflichtig. 💡
Für Unternehmen entsteht bei grenzüberschreitender Telearbeit zusätzlich ein Risiko: Das Homeoffice eines Mitarbeiters im Ausland kann zur Betriebsstätte werden – mit der Folge, dass ein Teil des Gewinnes im Ausland steuerpflichtig wird.
Ab 2026 ist das noch relevanter. Das Bundesministerium für Finanzen hat die neuen Vorgaben des OECD-Musterabkommens (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) übernommen, wonach nicht mehr auf die Verfügungsmacht über die Betriebsstätte abgestellt wird.
Entscheidend ist künftig vor allem, dass der Arbeitnehmer mindestens 50 % der Arbeitszeit innerhalb von zwölf Monaten im Homeoffice verbringt und dass ein wirtschaftlicher Grund für die Tätigkeit im jeweiligen Staat besteht. Reine Bequemlichkeit reicht nicht aus.
Besonders heikel wird es bei Geschäftsführern oder Schlüsselpersonen eines Unternehmens. Hier wird das Homeoffice regelmäßig als Betriebsstätte eingestuft.
Wenn du grenzüberschreitend arbeitest oder Mitarbeiter:innen im Ausland hast, solltest du deine Konstellation rechtzeitig prüfen lassen. Brauchst du Unterstützung, gib bescheid. 📩
#StyriCon #steuerberatung #homeoffice #betriebsstätte #internationalessteuerrecht #remotework #grenzüberschreitend #unternehmer #geschäftsführer #steuerberatung ... Mehr sehenWeniger sehen
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Ab 1. Juli 2026 wird dein Einkauf günstiger! 🥖🍎
Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz vor, das die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel dauerhaft auf 4,9 % senkt. Betroffen sind u. a. Milch, Butter, Joghurt, frische Eier, Obst, Gemüse (inklusive tiefgekühltes Gemüse), Brot, Gebäck, Nudeln, Reis, Mehl und Speisesalz.
Der Handel ist verpflichtet, die Steuersenkung direkt an dich weiterzugeben.
Das Budget für diese Maßnahme beträgt jährlich rund € 400 Mio. (2026: € 200 Mio.). Finanziert wird die Entlastung unter anderem über eine Steuer auf nicht recycelbares Plastik sowie Paketabgaben für Sendungen aus Drittstaaten.
👉 Informiere dich jetzt über die konkreten Produkte und plane deinen Einkauf entsprechend.
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Seit 01.01.2026 gilt eine neue umsatzsteuerliche Regelung für Luxusimmobilien.
Bei der Vermietung von besonders repräsentativen Gebäuden für Wohnzwecken greift nun eine unechte Umsatzsteuerbefreiung – der Vorsteuerabzug entfällt.
Eine Immobilie gilt als Luxusimmobilie, wenn die Anschaffungs-, Herstellungs-, aktivierungspflichtigen Aufwendungen oder Großreparaturen innerhalb von fünf Jahren mehr als € 2 Mio. betragen. Es zählt der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Alle Kosten für Grund und Boden, Gebäude samt den Nebengebäuden werden zusammengerechnet. Bei Zinshäusern ist die Grenze pro einzelner Wohnung zu prüfen.
Von besonderer Bedeutung ist die Übergangsregelung: Investitionen vor 2026 bleiben nur dann unberücksichtigt, wenn der Vorsteuerabzug noch bis Ende 2025 geltend gemacht werden konnte. Ausschlaggebend ist daher die rechtzeitige Rechnungslegung bis 31.12.2025.
Wird die 2-Mio.-Grenze überschritten, entfällt nicht nur der Vorsteuerabzug für neue Investitionen, sondern zusätzlich ist eine jährliche Vorsteuerberichtigung in Höhe eines Zwanzigstel aller geltend gemachten Vorsteuern über 20 Jahre vorzunehmen. Das kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Auch bei Wohnungseigentumsobjekten ist Vorsicht geboten: Wird eine ab 2026 angeschaffte oder hergestellte und zu Wohnzwecken verwendete Wohnung als Luxusimmobilie eingestuft, steht der Wohnungseigentumsgemeinschaft für diese Einheit kein Vorsteuerabzug für Erhaltungs- und Verwaltungskosten zu.
👉 Gerne beraten wir dich, ob und ab wann dein Objekt unter die neue Regelung fällt. Kontaktiere uns für eine individuelle Analyse, um Investitionen optimal zu planen.
#StyriCon #steuerberatung #luxusimmobilie #Umsatzsteuer #immobilienvermietung #Steuerrecht #immobilieninvestor ... Mehr sehenWeniger sehen
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Mietzinsanpassung 2026 – was jetzt wirklich gilt 🏠
Mit 01.01.2026 ist das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) in Kraft getreten und bringt klare Einschränkungen für Mietzinserhöhungen bei Wohnungsmietverträgen, die dem Mietrechtgesetz (MRG) unterliegen. Das Gesetz gilt für Wohnungsmietverträge, unabhängig vom Ausmaß der Anwendbarkeit des MRG (Voll- oder Teilanwendungsbereich).
Geschäftsraummieten oder nicht dem MRG unterliegende Räume sind nicht automatisch erfasst, außer die Anwendung wird freiwillig vereinbart. Voraussetzung ist in jedem Fall eine vertraglich vereinbarte Wertsicherung.
Die jährliche Valorisierungen werden sowohl zeitlich als auch der Höhe nach beschränkt. Seit 01.01.2026 sind Mietzinsanpassungen nur noch zum 1. April zulässig. Erhöhungen zum 01.01.2026 sind daher unwirksam. Wird ein Mietvertrag ab 01.01.2026 neu abgeschlossen, ist eine erste Erhöhung frühestens mit 01.04.2027 möglich.
Auch die Höhe der Mietzinsanpassung ist begrenzt. Maßgeblich ist die durchschnittliche Verbraucherpreisindex-Veränderung 2020 des vorangegangenen Kalenderjahres. Übersteigt die Erhöhung 3 %, wird der darüberhinausgehende Teil nur zur Hälfte angesetzt.
Bei Wohnungsmietverträgen im Vollanwendungsbereich des MRG ist die Wertsicherung zusätzlich begrenzt: Die durchschnittliche Veränderung des VPI 2020 für 2025 ist mit 1 % und für 2026 höchstens mit 2 % beschränkt – auch wenn der Verbraucherpreisindex stärker gestiegen ist.
Bestehen abweichende vertragliche Wertsicherungsklauseln, als jene des MieWeG, ist eine Parallelrechnung erforderlich.⚖️ Es ist sowohl eine Berechnung nach der vertraglichen Wertsicherung als auch jene nach dem MieWeG durchzuführen. Auf jenen Betrag , der von diesen beiden Ergebnissen niedriger ist, darf sodann mit dem nächstfolgendem 1. April erhöht werden.
👉 Bist du sind unsicher, ob deine geplante Mietzinsanpassung zulässig ist? Kontaktiere uns gerne, wenn du Unterstützung in der Umsetzung benötigen. ✉️
#StyriCon #steuerberatung #mietrecht #mieweg #mietzinsanpassung #Immobilienrecht #MRG #vermieter #hausverwaltung #wohnrecht #rechtsupdate #immobilien ... Mehr sehenWeniger sehen
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✨ Dürfen wir vorstellen: Mag.ª Claudia Putz – Steuerberaterin mit Herz und Verstand.
Claudia ist Steuerberaterin und bringt umfassende Expertise in den Bereichen Immobiliensteuerrecht, Kapitalvermögen und Bilanzierung von KMUs mit.
Mit ihrer strukturierten Arbeitsweise, klaren Kommunikation und hohen Sorgfalt sorgt sie dafür, dass unsere Klient:innen sich bestens beraten fühlen.
Was Claudia an der Steuerberatung besonders schätzt?
👉 Die Möglichkeit, durch langfristige Begleitung und fundierte Beratung Vertrauen aufzubauen und echten Mehrwert zu schaffen.
Nach der Arbeit findet sie Ausgleich beim Yoga, Pilates und bei der Zeit mit ihrer Tochter. 🧘♀️👧
Schön, dass du Teil unseres Teams bist, Claudia!🩵
#StyriCon #steuerberatung #TeamStyriCon #teamvorstellung #teamimblick ... Mehr sehenWeniger sehen
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🚨 Änderungen in der Sozialversicherung 2026: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten Bescheid wissen!
Verspätete Meldungen werden teurer, Zuschläge beginnen schon bei kleinen Verzögerungen und bei einer Berichtigung nach 12 Monaten kommen Verzugszinsen von 5,53 % hinzu.
Unterhaltsregelungen steigen, je nach Alter zwischen € 360 und € 800 monatlich und das Pflegegeld wurde in allen Pflegestufen um 2,7 % erhöht.
Für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit sind mindestens 12 Monate arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung Voraussetzung. Der nahtlose Übergang von der Elternkarenz ist nicht mehr möglich und für Akademiker gilt zusätzlich eine vierjährige arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung.
Arbeiten im Freien unterliegen ab Hitzewarnstufe 2 neuen Schutzpflichten. Betroffen sind Arbeitszeitenverlegungen, verlängerte Pausen, Trinkwasser und UV-Schutz, die dokumentiert und für alle Arbeitsnehmer, als auch für das Arbeitsinspektorat einsehbar sein müssen.
👉 Prüfe jetzt deine internen Prozesse, damit 2026 reibungslos startet. 🔍
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💸 2026 ändert sich einiges in der Personalverrechnung, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft.
Die Steuergrenzen steigen leicht, sodass die ersten € 13.539 steuerfrei bleiben.
Familien, Alleinverdiener:innen und Pensionist:innen profitieren von höheren Absetzbeträgen. Auch Unterhalt, SV-Rückerstattung und Pensionistenabsetzbeträge werden angepasst.
Dienstfahrzeuge mit Erstzulassung im Jahr 2026 und Hybrid-PKW erhalten neue Sachbezugswerte. Elektroautos und Fahrräder bleiben steuerfrei. Das Dienstauto (ausgenommen E-Bike oder Fahrräder) schließt weiterhin die Pendlerpauschale aus.
Wohnraum und Firmenparkplätze bleiben unverändert, während Arbeitgeberdarlehen nach dem neuen Referenzzinssatz von 3 % bewertet werden.
Pendler:innen profitieren von einem höheren Pendlereuro von € 6 pro Kilometer, Reisespesen und Kilometergeld werden leicht angepasst. Wird bei Teilzeit- und Telearbeit nicht täglich der Arbeitsweg angetreten, kommt es zur aliquoten Kürzung der Pendlerpauschale.
Die ersten 15 Überstunden im Monat bleiben bis zum Betrag von € 170 steuerfrei, Feiertagsarbeit bis € 400 ebenfalls. Start-Up-Mitarbeiter:innen können ihre Phantom Shares bis 31.12.2026 steuerfrei umwandeln.
📌 Entdecke unsere Slides, um alle Änderungen kompakt auf einen Blick zu sehen und optimal für 2026 zu planen.
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Das Abgabenänderungsgesetz 2025 bringt ab 2026 wichtige Neuerungen für Unternehmer:innen.
Die Umsatzgrenze für die vereinfachte Ermittlung der Tageslosung steigt auf € 45.000. Digitale Belege können unkompliziert per QR-Code, App, Download-Link oder E-Mail bereitgestellt werden.📱 Ein gedruckter Beleg ist nur auf Verlangen erforderlich.
Zudem ist eine Beleglotterie von Oktober 2026 bis Ende 2029 geplant.
Monatlich werden 100 Gewinne à € 2.500 sowie zweimal jährlich Bonusziehungen mit zwei Gewinnen von je € 250.000 vergeben, steuerfrei. 💸
👉 Jetzt schon vorbereiten und alle Vorteile nutzen.
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Der Februar ist kurz – die steuerlichen Fristen sind es nicht.
Auch diesen Monat stehen wieder wichtige Meldungen und Abgaben an, unter anderem Umsatzsteuer, Vorauszahlungen, Lohnabgaben, Sozialversicherung und diverse Jahresmeldungen.
Wer seine Steuertermine im Blick behält, vermeidet Stress und unnötige Säumniszuschläge. 📅✨
👉 Speichere dir diesen Beitrag, damit du keine Frist verpasst.
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✨ Heute stellen wir euch Mag.ª Andrea Korner vor – eine unserer Steuerberaterinnen bei StyriCon.
Andrea ist seit vielen Jahren in der Steuerberatung tätig und begleitet ihre Klient:innen zuverlässig durch Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und sämtliche steuerlichen Fragestellungen.
Was sie an ihrem Beruf besonders schätzt, ist die Abwechslung und der persönliche Kontakt – denn kein Tag gleicht dem anderen.
Im Team bringt sie nicht nur ihre langjährige Erfahrung ein, sondern auch einen lösungsorientierten Blick und einen hohen Qualitätsanspruch.
Ausgleich findet Andrea bei ihrer Familie oder beim Tennis, wo sie bewusst den Kopf freibekommt.
Wir freuen uns sehr, Andrea in unserem Team zu haben – schön, dass du da bist! 🩵
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✨ Zeit für frischen Wind in deiner Karriere?
Werde Teil unseres Buchhaltungs-Teams in Weiz und entwickle dich fachlich wie persönlich weiter.
Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten und ein starkes Team warten auf dich. 🩵
➡️ Bewirb dich jetzt in nur 2 Minuten: www.styricon.at/karriere/
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Zahlungsschwierigkeiten bei Steuern treffen mehr Unternehmer, als man denkt. 🤝
Oft entsteht zusätzlicher Druck, weil aus Unsicherheit abgewartet wird, obwohl es gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten gibt, um mit einem vorübergehenden Liquiditätsengpass umzugehen.
Wer rechtzeitig reagiert und die richtigen Schritte setzt, kann viele negative Folgen vermeiden und wieder Planungssicherheit gewinnen 📊.
Wichtig ist, die Situation ernst zu nehmen, aber nicht zu dramatisieren.
👉 Informiere dich frühzeitig oder lass dich beraten, bevor aus einem kurzfristigen Engpass ein langfristiges Problem wird.
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Gute Steuerberatung lebt nicht nur von Zahlen, sondern vor allem von den Menschen dahinter.
Genau diese Menschen möchten wir dir in den kommenden Wochen näher vorstellen.
In einer Vorstellungsrunde geben wir Einblicke in unser Team und unsere verschiedenen Abteilungen – von der Steuerberatung über Expert:innen, Berufsanwärter:innen und Buchhalter:innen bis hin zur Lohnverrechnung und Assistenz.
Den Anfang machen bald unsere Steuerberaterinnen, die tagtäglich mit Fachwissen, Erfahrung und persönlichem Einsatz für dich da sind.
👉 Bleib dran und lerne nach und nach das Team kennen, das bei StyriCon Verantwortung übernimmt und Vertrauen schafft.
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Der Jänner legt den Grundstein für ein erfolgreiches Steuerjahr.
Gleich zu Beginn warten mehrere wichtige Fristen, die Unternehmerinnen und Unternehmer im Blick behalten sollten.
Ob Umsatzsteuer, Lohnabgaben oder Meldungen im internationalen Kontext – ein guter Überblick hilft, Fehler und Zeitdruck zu vermeiden. 📊🧾
👉 Speichere dir den Beitrag oder teile ihn mit deinen Kolleg*innen, damit du und andere auf dem neuesten Stand bleiben und keine Frist verpassen!
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Die Geräte-Retter-Prämie startet am 12.01.2026. 🛠️
Sie unterstützt Privatpersonen in Österreich bei Reparaturen, Service und Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten im Haushalt.
So kannst du nicht nur bis zu 50 % der Kosten sparen 💶, sondern auch aktiv die Lebensdauer deiner Geräte verlängern und wertvolle Ressourcen schonen. 🌿
Egal ob Waschmaschine, Kühlschrank oder Computer – beantrage ab dem 12.01.2026 deinen Geräte-Retter-Bon und nutze die Förderung, um Geld zu sparen und die Umwelt zu schützen!
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Wenn du ein Unternehmen oder einen gesondert geführten Betrieb übernimmst, solltest du die möglichen Haftungen für offene Steuern und Abgaben kennen. 💼
Diese Ausfallhaftung tritt nur ein, wenn die Einbringlichkeit beim Hauptschuldner stark erschwert ist, zum Beispiel bei drohender Insolvenz oder geplanter Auswanderung.
Sie gilt immer dann, wenn ein Unternehmen oder ein Betrieb im Ganzen übertragen wird, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Eine Verpachtung ist hingegen nicht betroffen, da kein Eigentum übergeht.
Wichtig ist, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang übergehen. Bei Zerschlagung des Betriebs oder der Übernahme einzelner Wirtschaftsgüter entsteht keine Haftung. Vollstreckungsverfahren sind ebenfalls ausgenommen.
Die Haftung bezieht sich auf betriebsbezogene Abgaben wie Umsatzsteuer, Kommunalsteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer, nicht aber auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Grunderwerbsteuer.
Sie erstreckt sich auf das Jahr der Übergabe und das davorliegende Jahr und ist auf den Wert der übertragenen Gegenstände sowie auf dein Wissen über bestehende Steuerschulden begrenzt.
Die Abgabenbehörde macht die Haftung innerhalb von fünf Jahren durch einen Haftungsbescheid geltend.
👉 Speichere diesen Beitrag oder teile ihn mit anderen Selbstständigen, die eine Unternehmensübernahme planen, damit sie keine Haftungsfallen übersehen.
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Seit 1. Jänner 2026 gibt es bei der Basispauschalierung für Selbstständige wichtige Änderungen. 💼
Die Umsatzgrenze steigt von 320.000 auf 420.000 Euro, und der Pauschalsatz wird von 13,5 auf 15 Prozent angehoben. Damit lassen sich bis zu 63.000 Euro pauschal absetzen, ohne dass jeder Beleg nachgewiesen werden muss. 💶
Für bestimmte Berufsgruppen wie beratende Tätigkeiten, Aufsichtsratsmandate oder Lehrtätigkeiten bleibt der Durchschnittssatz bei 6 Prozent unverändert.
Betriebsausgaben wie Löhne, Fremdleistungen, Versicherungsbeiträge oder beruflich veranlasste Reisekosten können zusätzlich geltend gemacht werden. ✍️
Ein Wechsel von der Pauschalierung zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist möglich, die Rückkehr ist jedoch frühestens nach fünf Jahren erlaubt. Ein Vorteilhaftigkeitsvergleich am Jahresende zeigt, welche Variante steuerlich am besten passt.
👉 Speichere diesen Beitrag als Erinnerung oder teile ihn mit anderen Selbstständigen, die diese Neuerungen kennen sollten.
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Liquiditätsplanung ist ein zentrales Instrument, um die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens langfristig zu sichern – besonders in herausfordernden Zeiten. 💼
Liquiditätsengpässe entstehen meist schleichend und werden häufig erst dann sichtbar, wenn der finanzielle Spielraum bereits eingeschränkt ist.
Ein klarer Überblick über vorhandene Reserven, realistische Einnahmen und alle anstehenden Zahlungen bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen. 📊
So können Risiken frühzeitig erkannt und gezielte Maßnahmen gesetzt werden.
Stundungen verschaffen kurzfristig Luft, lösen jedoch keine strukturellen Liquiditätsprobleme, sondern verschieben Zahlungsverpflichtungen. ⏰
Eine laufende Liquiditätsplanung sorgt für Transparenz, Sicherheit und Handlungsspielraum.
👉 Merke dir diesen Beitrag oder teile ihn mit anderen Unternehmer:innen, für die dieses Thema aktuell wichtig ist.
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Zum Start ins neue Jahr möchten wir uns herzlich bei unseren Klient:innen, Partner:innen sowie bei unserem gesamten Team für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.✨
Seit Juli 2025 sind wir als StyriCon gemeinsam neue Wege gegangen. Die vergangenen Monate waren herausfordernd und prägend – und wir sind sehr dankbar, diesen wichtigen und richtigen Schritt gewagt zu haben.
Wir freuen uns auf das neue Jahr, auf die weitere gute Zusammenarbeit und auf die gemeinsame Zukunft als StyriCon Steuerberatung. 🎉
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💻 Steuern sparen für Selbständige: Arbeitsplatzpauschale & Netzkarte
Selbständige können Wohnungskosten, die betrieblich genutzt werden, pauschal absetzen – Strom, Heizung, Beleuchtung oder AfA werden berücksichtigt.
Ein separates Arbeitszimmer ist dabei nicht nötig, Voraussetzung ist nur, dass kein anderer Raum außerhalb der Wohnung verfügbar ist.
Es gibt zwei Pauschalen: Das große Pauschale mit € 1.200 pro Jahr und das kleine Pauschale mit € 300, plus € 300 für ergonomische Möbel.
Seit 2022 können zusätzlich 50 % der Kosten für Netzkarten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn sie beruflich genutzt werden.
💡 Extra-Tipp: Beide Pauschalen lassen sich zusätzlich bei der Betriebsausgaben- oder Kleinunternehmerpauschalierung nutzen.
✅ Prüfe jetzt deine Ausgaben und sichere dir diese Steuervergünstigungen!
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📂 Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen – so geht’s richtig!
Unternehmer:innen müssen ihre Unterlagen gemäß der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahren. Die Frist beginnt jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.
Das bedeutet: Belege aus 2018 dürfen ab 2026 entsorgt werden, sofern keine laufenden Verfahren bestehen.
Betroffen sind nicht nur Rechnungen, Buchhaltungsunterlagen oder Kassenbelege, sondern auch E-Mails, Geschäftsbriefe, Lohnunterlagen und Inventarlisten. Kapitalgesellschaften haben zusätzlich die Pflicht, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Geschäftskorrespondenz zu archivieren.
💾 Unterlagen können in Papierform oder elektronisch aufbewahrt werden – aber nur, wenn sie unveränderbar, vollständig und jederzeit lesbar sind. Ein einfacher USB-Stick reicht nicht aus.
❗ Wer Unterlagen vorsätzlich nicht aufbewahrt, riskiert Schätzungen durch die Finanz und Geldstrafen.
✅ Prüfe jetzt dein Archiv und sichere deine Unterlagen rechtssicher ab.
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Wenn das Jahr sich dem Ende zuneigt, kehrt langsam Ruhe ein. 🎄
Die letzten Zahlen sind sortiert, Pläne für das neue Jahr geschmiedet – jetzt ist Zeit für Besinnlichkeit, Entspannung und ein wenig Durchatmen.
Die Weihnachtszeit bietet Gelegenheit, das vergangene Jahr noch einmal bewusst zu reflektieren, kleine Erfolge zu feiern und wertvolle Momente mit Familie, Freund:innen oder Kolleg:innen zu genießen.
Wir wünschen frohe Weihnachten, besinnliche Feiertage und erholsame Stunden voller Wärme und Freude. ✨🎄🎁
Möge das neue Jahr Ihnen Glück, Gesundheit und inspirierende Momente bringen.
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⚖️ Mietpreisbremse 2026: Was sich für Mieter und Vermieter ändert!
Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Mietrecht in Kraft, das Mietpreise stärker regulieren und Mieter vor überhöhten Mieten schützen soll.
Es gibt bedeutende Änderungen, die sowohl neue als auch bestehende Mietverträge betreffen! 🏡
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen werden künftig stärker begrenzt. Mietsteigerungen sind nur noch einmal jährlich und nur in einem festgelegten Rahmen möglich.
Für Altverträge gelten die neuen Bestimmungen ebenfalls, um unangemessene Erhöhungen zu verhindern. Weitere Änderungen betreffen Mietvertragslaufzeiten und Vertretungskosten im Außerstreitverfahren.
Wichtig für alle Mieter und Vermieter: Bereitet euch rechtzeitig auf die neuen Regeln vor!
👉 Seht euch die Änderungen genau an und informiert euch, wie diese die Mietverhältnisse betreffen werden.
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Ab 1. Januar 2026 tritt in Österreich das neue Betrugsbekämpfungsgesetz 🛡️ in Kraft, das eine Reihe wichtiger Änderungen mit sich bringt.
Es betrifft nicht nur die Haftung von Bauunternehmen für Subunternehmer im Bauwesen, sondern auch die Steuerpflicht von Zuwendungen aus ausländischen Stiftungen, die künftig vollständig als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden.
Bei der Vermietung von Luxusimmobilien über 2 Millionen Euro greift künftig zwingend die unechte Umsatzsteuerbefreiung – damit entfällt gleichzeitig der Vorsteuerabzug. Eine wesentliche Änderung, die insbesondere für Immobilieninvestoren von großer Bedeutung ist.
Auch bei Kfz-Importen und Krypto-Transaktionen gelten ab 2026 neue Regelungen. 📈
Darüber hinaus verschärfen sich die Bestimmungen im Finanzstrafgesetz, insbesondere bei ungerechtfertigten Verlusten und der Beschlagnahme von digitalen Daten.
Diese Änderungen erfordern eine frühzeitige Planung, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.
👉 Bist du bereit für die Veränderungen 2026? Kontaktiere uns noch heute, um deine Strategie rechtzeitig anzupassen und Risiken zu vermeiden! 💼📲
Sende uns eine Nachricht oder vereinbare ein Beratungsgespräch!
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Noch vor dem 31.12.2025 erledigen – deine letzten Aufgaben zum Jahresende! 🎯
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und es gibt einige wichtige Fristen, die du nicht verpassen solltest!🎁
Spenden können bis zum 31.12.2025 steuerlich abgesetzt werden.💸 Auch der Gewinnfreibetrag ist nur noch bis Ende des Jahres nutzbar – dafür müssen die Wertpapiere bis spätestens 31.12.2025 auf dem Depot eingebucht sein. 📈
Für Registrierkassen gilt es, den Jahresbeleg bis zum 31. Dezember zu erstellen und aufzubewahren. 🧾
Wenn du eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts verschenkt hast, denke daran, die Substanzabgeltung noch in diesem Jahr zu überweisen, um weiterhin die Abschreibung geltend machen zu können. 🏠
Wer in eine neue Unternehmensgruppe aufgenommen werden soll, muss den Gruppenantrag bis zum Jahresende unterzeichnen. 📝
Und vergesse nicht, deine Urlaubsansprüche zu regeln – schicke noch rechtzeitig eine Aufforderung an deine Mitarbeiter, ihren Resturlaub zu konsumieren, um die Verjährung zu verhindern. 🌴
👉 Swipe durch, um alle wichtigen Aufgaben zu sehen und erledigen zu können!
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Ab 01.01.2026 gelten neue Regeln bei Einkommensteuer, Teilpension und Sozialleistungen. 📑
Die Inflationsanpassung der Einkommensteuer wird nur zu zwei Dritteln umgesetzt, wodurch die reale Steuerentlastung geringer ausfällt.
Anspruch auf Teilpension haben Personen, die bestimmte Pensionsarten erfüllen und ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren.
Da Teilpension und Erwerbseinkommen zusammengerechnet werden, entsteht in der Regel eine Pflichtveranlagung mit möglichen Steuernachzahlungen.⚠️
Gleichzeitig reduziert sich die Überstundenpauschale 🕒, der pauschale Beförderungszuschuss 🚗 entfällt zur Gänze und der Zuverdienst während des Arbeitslosengeldbezugs ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
2026 erfordert daher mehr Planung und Aufmerksamkeit. ✅
👉 Lass dich frühzeitig beraten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
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💡 Steuertipps zum Jahresende 2025
Das Jahr neigt sich dem Ende zu – jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um steuerlich aktiv zu werden und zu prüfen, was alle Steuerzahler:innen jetzt beachten sollten.
Viele Sonderausgaben können noch heuer genutzt werden: Nachkäufe von Pensionsversicherungs-zeiten, freiwillige Weiterversicherungsbeiträge, bestimmte Renten, Steuerberatungskosten oder Kirchenbeiträge (bis € 600).
Auch Spenden an begünstigte Organisationen und die Öko-Sonderausgabenpauschale für Sanierungen und Heizungstausch sollten noch vor dem Jahreswechsel berücksichtigt werden.
Zusätzlich lohnt es sich, mögliche außergewöhnliche Belastungen zu prüfen – darunter Krankheits-, Pflege- und Heilkosten oder notwendige Heilbehelfe. Katastrophenschäden wie das Hochwasser 2025 sind sogar ohne Selbstbehalt absetzbar.
Für Investor:innen wichtig: Verluste aus Aktien, Fonds oder Krypto können mit Gewinnen, Dividenden und Zinsen verrechnet werden. Zukunftsvorsorge und Bausparen bringen weiterhin attraktive staatliche Prämien.
Auch im Bereich Wohnen gibt es Entlastungen: Beim Erwerb einer Immobilie zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses kann es zu einer Befreiung von Pfandrechts- und Grundbuchseintragungsgebühren kommen – bei einem Anschaffungswert bis € 500.000. Dadurch sind Einsparungen von bis zu € 11.500 möglich.
⏳ Jetzt rechtzeitig informieren und alle Vorteile für 2025 mitnehmen!
👉 Wenn du Fragen hast oder Unterstützung bei der optimalen steuerlichen Gestaltung benötigst, helfen wir dir gerne weiter.
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🚀 Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?
Werde Teil unseres Teams in Graz und Weiz und starte in der Buchhaltung so richtig durch!
Dich erwarten flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten, echte Weiterentwicklungschancen und ein Team, das zusammenhält. 🩵
➡️ Weitere Informationen und jetzt in nur 2 Minuten bewerben auf unserer Homepage unter www.styricon.at/karriere/
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⚠️ Wichtige Warnung: Gefälschte WKO-E-Mails im Umlauf
Derzeit werden täuschend echte E-Mails verschickt, die angeblich von der WKO stammen. Unter dem Vorwand einer „Qualitätssicherung“ sollen Empfänger:innen ihre Unternehmensdaten prüfen – mit dem Ziel, Zugangsdaten zu stehlen.
Bitte öffnet keine Anhänge, klickt keine Links an und gebt niemals eure Anmeldedaten über eine E-Mail weiter.
➡️ Im Zweifel immer direkt bei der WKO nachfragen.
❗ Bleiben Sie wachsam und informieren Sie auch Ihr Team!
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💡 Steuertipps für Arbeitnehmer:innen zum Jahresende
Das Jahresende bietet die ideale Gelegenheit, noch steuerlich aktiv zu werden. Wer Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung, Fachliteratur oder Reisekosten geleistet hat, kann diese noch 2025 absetzen.
Auch Arbeitsmittel wie Computer, Laptop oder Büromaterial lassen sich clever abschreiben, wobei die Finanzverwaltung pauschal 40 % Privatanteil ansetzt.
Für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 können noch Werbekosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Verluste geltend gemacht werden. Zusätzlich lassen sich Absetzbeträge wie Alleinverdiener, Unterhalt oder Negativsteuer nutzen.
⏳ Die Frist läuft am 31.12.2025 ab – danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
👉 Prüfe jetzt deine Möglichkeiten und sichere dir deine Steuervorteile noch vor Jahresende!
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StyriCon Weihnachtsfeier 2025✨ - wir sagen DANKE für diesen wundervollen Abend 🩵🎄🎁 ... Mehr sehenWeniger sehen
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Kurz vor Jahresende gibt es noch Möglichkeiten, die Ertragsteuer 2025 zu beeinflussen. 💼💡
Durch das Vorziehen von Ausgaben oder das Verschieben von Einnahmen lassen sich Steuerlast und Betriebsausgaben optimal steuern. GSVG-Nachzahlungen und Zahlungen für Instandhaltungen wirken 2025 voll, wenn sie noch dieses Jahr geleistet werden.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollten beachten, dass Vorauszahlungen für Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet- , Treuhands-, Vermittlungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten nur für heuer und das nächste Jahr sofort absetzbar sind.
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen zählen dem wirtschaftlich relevanten Jahr, wenn sie innerhalb von 15 Tagen rund um den Jahreswechsel erfolgen.
Da 2026 nur geringe Tarifsteigerungen, aber eine höhere Basispauschalierung (von 13,5 % auf 15 %) anstehen, lohnt sich die Planung heuer besonders.
👉 Kontaktiere uns für eine persönliche Einschätzung, welche Maßnahmen für dein Unternehmen sinnvoll sind.
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💡 Steuertipps zum Jahresende 2025
Das Jahresende ist der perfekte Zeitpunkt, um noch steuerliche Vorteile für Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen zu sichern.
Viele nutzen die bestehenden Möglichkeiten nicht vollständig aus – dabei lassen sich durch Bonuszahlungen, Zukunftssicherung, Mitarbeiterbeteiligungen oder Sachleistungen erhebliche Vorteile schaffen und echtes Netto sparen.
Wer jetzt Prämien, Freibeträge oder steuerfreie Benefits richtig einsetzt, kann noch 2025 spürbar profitieren und das neue Jahr optimal vorbereitet starten.
👉 Prüfe, welche Maßnahmen für dich oder dein Unternehmen jetzt noch sinnvoll sind. Viele steuerliche Vorteile können nur bis zum 31. Dezember genutzt werden!
💬 Welche Benefits möchtest du noch ausschöpfen?
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✨ 5 Gesichter – 5 Geschichten ✨
Heute im Spotlight: Mag.ª Elfriede Schmid – und damit stellen wir euch das letzte Portrait unserer Serie vor.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung und seit 2025 als Geschäftsführerin bei StyriCon tätig, überzeugt Elfriede mit fundiertem Fachwissen und einem klaren, lösungsorientierten Ansatz.
Ihr Schwerpunkt liegt darauf, komplexe steuerliche Themen verständlich zu vermitteln und individuelle Optimierungen für unsere Klient:innen zu entwickeln. 💼🎯
Kraft schöpft sie am liebsten am Meer 🌊 oder an inspirierenden Orten, die ihr neue Perspektiven eröffnen.
Besonders prägend für ihre Arbeit ist eine wertschätzende, teamorientierte Zusammenarbeit, bei der gemeinsam die besten Lösungen entstehen. 🤝
✨ Mit Elfriede endet unsere Serie „5 Gesichter – 5 Geschichten“.
👉 Wir freuen uns darauf, euch weiterhin spannende Einblicke in unser Team und den Alltag bei StyriCon zu geben – bleibt gespannt! 💙
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Pendeln ist für viele eine tägliche Herausforderung – zeitlich und finanziell. Die Pendlerpauschale schafft hier spürbare Entlastung. 🚗💼
Die kleine Pauschale gilt ab 20 Kilometern, die große bereits ab 2 Kilometern, wenn Öffis nicht zumutbar sind. Ergänzend dazu kommt der Pendlereuro – bis 2025 mit 2 Euro pro Kilometer, ab 2026 mit 6 Euro. 💰
Seit 2023 profitieren besonders jene mit steuerfreiem Jobticket 🎟️: Nur der Ticketwert wird abgezogen, der Pendlereuro bleibt vollständig erhalten.
📩 Du bist unsicher, welche Pauschale für dich gilt? Schreib uns – wir helfen gern weiter!
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💡Steuertipps zum Jahresende 2025
Das Jahresende ist der ideale Zeitpunkt, um noch steuerliche Vorteile zu sichern.
Viele Unternehmer:innen lassen Chancen ungenutzt, obwohl sich durch gezielte Investitionen, Pauschalen oder nachhaltige Maßnahmen die Steuerlast deutlich reduzieren lässt.
Wer jetzt Abschreibungen clever plant, Pauschalen ausschöpft oder die steuerlichen Vorteile von E-Mobilität nutzt, kann noch in 2025 bares Geld sparen.
👉 Prüfe, welche Maßnahmen für dein Unternehmen noch möglich sind, und starte gut
vorbereitet ins neue Jahr.
💬 Welche steuerlichen Chancen willst du noch nutzen?
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✨ 5 Gesichter – 5 Geschichten ✨
Heute im Spotlight: Mag.ª Nadja Nußmüller-Graschi
Seit 2010 Teil der Geschäftsführung und seit 2025 Geschäftsführerin der StyriCon – Nadja steht für offene Kommunikation, Empathie und den ehrlichen Austausch mit Klient:innen und Kolleg:innen.
Warum sie die Steuerberatung liebt? Weil kein Tag dem anderen gleicht und sie jeden Tag spannende Themen und inspirierende Menschen begleiten. 💼
In ihrer Freizeit genießt sie Spaziergänge mit Hund Lily und tankt dabei neue Energie. 🐾☀️
👉 Mehr über Nadja und ihre Geschichte erfahrt ihr in unserer Serie 5 Gesichter – 5 Geschichten!
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